Brief an die Stadtverwaltung der Stadt Limburg an der Lahn

Betreff: 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Limburg; Planung des Windenergieparks Ahlbach-Staffel

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zurzeit in Ihrer Verwaltung ausgelegten Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Limburg (63. Änderung) habe ich heute eingesehen.

Folgende Einwände trage ich gegen die beabsichtigte Änderung vor:

1. Die vorgesehene Konzentrationsfläche 3 (Windenergieanlage Nähe Tierheim der Stadt Limburg, Gemarkung Lbg.-Staffel) ist im Teilregionalplan Energie Mittelhessen nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Eine Errichtung einer Anlage wäre somit spätestens im Genehmigungsverfahren zu widersprechen. Nach Ansicht der Ortsbehörde Hambach ist aber bereits die Änderung des Flächennutzungsplans  zum Zweck einer damit einhergehenden (ausschließlichen) Nutzung für eine Windenergieanlage unzulässig.

 

2. Derzeit sind neben dem geplanten Windenergiepark Ahlbach-Staffel bereits der Windpark Elz realisiert. Zwei der WEA befinden sich in einem Abstand von der Hambacher Siedlungsgrenze von unter 1000 Meter, die restlichen  vier Anlagen in einem Abstand von ca. einem Kilometer bzw. nur unwesentlich darüber. Auf der gegenüberliegenden Seite (Süden/Südwesten) ist der Windpark Altendiez in der Planungsphase (Genehmigung wird in 2016 angestrebt). Zwei der Windräder werden im Südwesten ebenfalls nur ca. 1000 Meter von der Siedlungsgrenze von Hambach errichtet, so die Genehmigung erteilt wird. Die restlichen sechs Anlagen befinden sich im Süden und sind für Hambach ebenfalls sichtbar. Im Westen plant nach hiesigen Informationen die Gemeinde Görgeshausen ebenfalls zwei Windräder, die einen Abstand von 1000 Meter zur Siedlungsgrenze Hambach aufweisen. Bei Realisierung aller Vorhaben bedeutet das für Hambach, dass ca. 270 Grad des Gesichtsfeldes (z.B. bei Standort Eichenweg/Einmündung Birkenweg) von ca. 200 Meter hohen Energierädern ausgefüllt sind. Angesichts dieser Vorbelastetheit der Gemeinde Hambach durch die bereits errichteten Windräder würde jedes darüber hinausgehende Windrad den noch verbleibenden Ausblick in die Landschaft nicht nur weiter einschränken. Vielmehr ist durch die im Hinblick auf die zunehmende Windräderanzahl mit einhergehende überproportional ansteigende Erdrückungs- und Umzingelungswirkung im Ergebnis unzumutbar. Elf dieser Räder befinden sich in einer Distanz von 800 Metern bis etwas über 1000 Metern. Viele der Einwohner Hambachs fühlen sich jetzt schon bei der Betrachtung der vorhandenen Anlagen unwohl. Eine Weiterführung dieses Ausbaus wird dazu führen, dass zum einen Bürger die Gemeinde verlassen werden, zum anderen nicht mehr mit Zuzug von Einwohnern zu rechnen ist. Insofern wird Hambach aller Voraussicht nach erheblich geschädigt werden. Die für Hambach großzügig bemessenen Entwicklungsflächen insbesondere für Wohngebiete, da Hambach neben einer idyllischen Umgebung am Naturpark Nassau auch über gute Verkehrsverbindungen verfügt, dürften dann nicht mehr realisierungsfähig sein. Hier kann sich aus Sicht der Gemeinde nicht jeweils auf eine Einzelbetrachtung je Windpark zurückgezogen werden. Vielmehr ist die Beurteilung so vorzunehmen, dass die Kumulation der Windräder mit den Mindestabständen eine optische Bedrohungslage erzeugt, die für Menschen, egal wo sie in Deutschland leben, nicht hingenommen werden kann.

3. Bei der Einsichtnahme ist aufgefallen, dass die erfolgten Windmessungen lediglich einen Wert von 5,7 m/Sek. erbracht haben. Nach hiesiger Kenntnis sind WEA erst finanziell tragbar, wenn mindestens ein Mittelwert von 6 m/Sek. erreicht wird. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Wirtschaftlichkeit überhaupt geprüft wurde. Erhebliche Zweifel bestehen hier auch aufgrund der Tatsache, dass der Elzer Bürgermeister seinen Elzer Bürgern davon abrät sich an den Windrädern finanziell zu beteiligen, da sie keine vernünftige Rendite erzielen. Zudem soll das Genehmigungsverfahren  für die Zuweisung von Zuschüssen ab 2017 geändert werden (Ausschreibung und Bewerbung). Die an den Standorten um Hambach herum nachweisbar relativ geringe Windgeschwindigkeit lässt es aus hiesiger Sicht nicht zu, den infrastrukturell darstellbaren Grenznutzen durch eine möglichst hohe Windräderkonzentration maximal und im Einzelfall auch unterhalb der Effizienzgrenze auszuschöpfen. Der Gemeinde Hambach würde gerade dadurch eine völlig außer Verhältnis stehende Beeinträchtigung zugefügt werden.

4. Zudem verweisen wir auf die kürzlich ergangene Bestätigung der Abstände zu Siedlungsflächen durch den Verwaltungsgerichtshof Bayern. Danach muss ein Abstand von der zehnfachen Höhe eines zu erstellenden Windrades zu Siedlungen als Mindestabstand eingehalten werden. Übertragen auf Hambach Verhältnisse wären das über 2000 Meter. Auch die durch die dänische Regierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung in Bezug auf die Gesundheitsschädlichkeit von Infraschallwellen auf Menschen (Töne unter 20 Hertz) sollte erst abgewartet werden. Mit der Veröffentlichung wird 2017 gerechnet.


Im Übrigen hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hambach in seiner Sitzung am 12.5.16 entschieden, dass dem Antrag des Betreibers des Windparks Altendiez auf Errichtung einer WEA unmittelbar an der Gemarkungsgrenze nicht entsprochen wird. Hambach wird sich daher auch nicht am Windpark Altendiez beteiligen.

Die Gemeinde Hambach bittet aus vorgenannten Gründen von einer Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen. Nach hiesiger Auffassung ergibt sich derzeit keine entsprechende Rechtsgrundlage.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Sehr
Ortsbürgermeister