Fachausschuss der Verbandsgemeinde Diez empfiehlt Einstellung des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Planungen zur Windenergie: Fachausschuss der Verbandsgemeinde Diez empfiehlt Einstellung des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Diez, den 29. November 2016

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Verbandsgemeinde Diez hat heute über die 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Diez mit dem Teilplan Windenergie abgestimmt und ist der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, das Verfahren zur Fortschreibung nicht weiter zu führen. Hintergrund sind vor allem die Bewertungen der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises sowie der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD Nord) des Landes Rheinland-Pfalz, die durch die angedachten Planungen den Schutzzweck der Naturparkverordnung Nassau beeinträchtigt sehen und eine mögliche Ausnahmeregelung, die sogenannte naturschutzrechtliche Befreiung, als „kaum begründbar“ einschätzen.

 

„Im Rahmen der Offenlegung des Planentwurfs, die Bestandteil der Fortschreibung jedes Flächennutzungsplans ist, haben viele Bürger und Initiativen von ihrem Recht Gebrauch gemacht und sich zu den Planungen geäußert. Gleichzeitig wurden, wie gesetzlich vorgegeben, Behörden, wie die Untere Naturschutzbehörde, und sonstige Träger öffentlicher Belange von uns aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben“, sagte Bürgermeister Michael Schnatz. „Nachdem die Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde vorlag, erfolgte Ende Oktober 2016 ein Gespräch mit der Landesbehörde, die dieser Bewertung folgte und zudem eine naturschutzrechtliche Befreiung als „kaum begründbar“ einordnete. Dies ist zwar keine absolute Negativentscheidung, aber hierfür müsste ein gesondertes Verfahren durch den Planungsträger Verbandsgemeinde eingeleitet werden, das sehr kostenintensiv und vor allem wenig erfolgsversprechend wäre.“

Als weiterer wichtiger Einwand im Zuge der Offenlegung der Planung wurde die befürchtete „Umzingelungswirkung“ (Einkreisung von Siedlungsgebieten durch Windräder) für die Gemeinde Hirschberg und möglicherweise für die Gemeinde Hambach häufig angeführt. „Mit der Entscheidung in der Ratssitzung vom 16. Juni 2016 von 1.000 Meter Mindestabstand zu Siedlungsflächen für Anlagen bis zu 200 Meter Gesamthöhe und von 1.100 Metern für Anlagen über 200 Metern wurde nicht nur diesen Befürchtungen sondern auch den zukünftig gültigen Regelungen der Windenergienutzung im Rheinland-Pfalz bereits Rechnung getragen“, so Michael Schnatz. „Dennoch bleibt eine mögliche „Umzingelungssituation“, die durch die Flächennutzungsplanfortschreibung hervorgerufen werden könnte, ein weiterer Unsicherheitsfaktor in der Planung. Da es zur Beurteilung dieser Frage keine festgeschriebenen Grundsätze gibt, würde es wohl auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen.“

„Diese Situation ist exemplarisch für die Intention der Verbandsgemeinde Diez, anhand der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Planungssicherheit zu schaffen und durch die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie einem Wildwuchs von Windrädern entgegen zu wirken. Da öffentliche Aussagen in den vergangenen Monaten dies falsch oder unvollständig widergegeben haben, möchte ich nochmals betonen, dass die Verbandsgemeinde Windenergieanlagen weder projektiert noch baut. Durch die Einleitung des Verfahrens haben wir uns der Verantwortung als Träger der Planungshoheit gestellt und damit einen Prozess in Gang gesetzt, in dem alle Ideen, Planungen, Diskussionen und Kritikpunkte einen Platz gefunden haben“, schloss Bürgermeister Schnatz seine Ausführungen. „Letztlich können wir so heute aus seriösen und inhaltlich überzeugenden Gründen empfehlen, die Fortschreibung einzustellen.“

Das weitere Vorgehen im Verfahren
Sollte der Verbandsgemeinderat am 15. Dezember 2016 der Entscheidung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt folgen, wird die Verwaltung das Verfahren zur 10. Fortschreibung des Flächennutzungsplans einstellen und dieses Ergebnis offiziell der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises mitteilen.
Gleichzeitig müssen die zur Sicherung der Fortschreibung des Flächennutzungs-planes gestellten Zurückstellungsanträge nach § 15 Baugesetzbuch (BauGB) zu den bei der Kreisverwaltung bereits vorliegenden Anträgen zum Bau und Betreiben von Windenergieanlagen zurückgezogen werden. Nach der Einstellung des Fortschreibungsverfahrens wird die Kreisverwaltung nun über die Anträge entscheiden. „Die gleichen Hürden, die zu unserer Entscheidung geführt haben, die Fortschreibung zu beenden, werden sicherlich die laufenden Bundes-Immissionsschutzgesetz-Verfahren maßgeblich beeinflussen“, beurteilt Bürgermeister Michael Schnatz die Situation.