Anbei die "Erste Landesverordnung zur Änderung der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz", die am 15. Mai 2020 in Kraft tritt.
Die Änderungen beziehen sich auch und besonders auf die Personen, die bei Bestattungen in geschlossenen Räumen als Trauergäste teilnehmen dürfen, sowie auf den Personenkreis, der neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen bei standesamtlichen Trauungen teilnehmen dürfen.