Ab dem 4. Mai wird die Verbandsgemeindeverwaltung grundsätzlich für Publikum geöffnet sein, jedoch weiterhin nicht für den spontanen, durchgehenden Besucherverkehr. Persönliche Vorsprachen in der Verwaltung bedürfen – wie bislang – auch in der Zeit nach dem 4. Mai einer vorherigen Terminvereinbarung. Hierzu sind alle Besucher – Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinden und der Stadt Diez und alle anderen Personenkreise, die nicht Personal der Verwaltung sind – angehalten, vor dem Besuch der Verwaltung einen entsprechenden Termin aktiv mit dem im Einzelfall zuständigen Fachbereich beziehungsweise mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Ohne vorherige Terminvereinbarung sollen keine Besucher die Verwaltung betreten. Alle persönlichen Kontakte müssen in jedem Fall unter Beachtung der relevanten Schutzmaßnahmen, Hygiene- und Abstandsregelungen erfolgen!
Alle Besucherinnen und Besucher sollen dann termingerecht in der Verwaltung erscheinen und betreten diese ausschließlich durch den neugestalteten Haupteingang am Bürgerbüro. Von dort aus wird eine telefonische Anmeldung des erschienenen Besuchs beim zuvor angefragten Gesprächspartner aus der Verwaltung erfolgen. Die- oder derjenige wird aufgrund dieses Anrufs den Besuch im Bürgerbüro abholen und dann in die speziell für diese Zwecke in allen Fachbereichen eingerichteten Büroräume – so genannte Bürgerarbeitsplätze – begleiten.
In den für Besucherkontakte vorgesehenen Büroräumen sind auf den Schreibtischen Aufsteller aus Plexiglas installiert, die eine Tröpfcheninfektion mit dem Coronavirus während des Sprechens verhindern. Es wird ergänzend empfohlen, während der Besucherkontakte Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen – dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher wie auch für die Sachbearbeiter. Für den Fall, dass Besucher keine eigenen Masken zum Gesprächstermin mitbringen, wird seitens der Verwaltung ein MNS (Einmalartikel) zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Gesprächstermins begleiten die Sachbearbeiter ihren Besuch wieder ins Erdgeschoss, wo dann ausschließlich über den ehemaligen Haupteingang das Verlassen des Verwaltungsgebäudes zu erfolgen hat; dies soll Begegnungen in den Fluren auf ein notwendiges Minimum reduzieren.