Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 14.05.2020.

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Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Stufenkonzept mit neuen Corona-Regelungen beschlossen. In dem neuen Stufen-Konzept werden Bereiche des öffentlichen Lebens wie beispielsweise Kultur, Kitas, Wirtschaft, Veranstaltungen, Verkehr, Sport und Freizeit, Gastronomie und Tourismus, Gesundheit und Pflege neu geregelt. Die Regeln sind sehr detailliert und umfangreich. Zur Information haben wir die Mitteilung des Landes zu der stufenweisen Vorgehensweise mit dem genauen Wortlaut als Anlage beigefügt.

Gestalten in der Corona-Krise, Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz:

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Tabelle für Rheinland-Pfalz:

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Anbei die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 13. Mai 2020 in Kraft tritt:

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Die Spielplätze sind ab sofort und der Sportplatz ab dem 13.05.2020 wieder geöffnet.

Hier sind die Abstandsregeln unbedingt zu beachten.

Unter bestimmten Bedingungen können auch unsere beiden Gaststätten wieder öffnen. Die Rahmenbedingungen sind in folgendem Dokument konkretisiert:

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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 08.05.2020.

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Bund und Länder haben neue Öffnungsschritte wie beispielsweise in den Bereichen Gastronomie, Hotels, Schulen, Kitas und Sport, etc. vereinbart. Die Länder erlassen nun detaillierte Rechtsverordnungen, die dann vor Ort umgesetzt werden können. 

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 06.05.2020.

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Die Zahl der bestätigten Fälle im Rhein-Lahn-Kreis hat sich um einen Infizierten, wie Landrat Frank Puchtler informiert, auf 158 erhöht.
Ein Patient aus Lahnstein ist im Krankenhaus Bad Ems im Alter von 76 Jahren verstorben, so dass sich bedauerlicherweise eine Zahl von 6 Verstorbenen aus dem Rhein-Lahn-Kreis ergibt.

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 04.05.2020.

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Die Zahl der bestätigten Fälle im Rhein-Lahn-Kreis bleibt, wie Landrat Frank Puchtler informiert, mit 155 stabil.
Aktuell hat sich die Zahl auf 128 Genesene im Rhein-Lahn-Kreis erhöht.

Mit der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Kenntnis werden die Bund-Länder-Beschlüsse vom 30.04.20 umgesetzt. Die Verordnung tritt am 3. Mai in Kraft und gilt bis zum 17. Mai.

Mit der Verordnung werden weitere Lockerungen der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt. 

 

Insbesondere:

- Friseure und Fußpflegeeinrichtungen können unter Einhaltung von Vorgaben wieder öffnen.

-  Aufgrund der Rechtsprechung und zur besseren Akzeptanz können Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen.

- Die stille Einkehr in Gotteshäusern und Gebetsräumen sind unter Wahrung des Mindestabstands und der Steuerung des Zutritts erlaubt. Gottesdienste sind unter Auflagen zulässig.

- Spielplätze können gemäß § 4 Abs. 7 der Verordnung wieder öffnen, sofern die grundlegenenden Regeln für den öffentlichen Raum eingehalten werden (Nicht mehr als mit einer anderen Person, die nicht mit im Haushalt lebt; ansonsten Mindestand von 1,5 Metern). Es liegt somit in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden.

- Die Aus- und Fortbildung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie die Fortbildung zur fachlichen Qualifizierung von Verwaltungsbediensteten ist möglich, soweit die Vorgaben des Hygieneplans für Schulen eingehalten werden.

 

Großveranstaltungen/Veranstaltungen

Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen davon ausgegangen werden muss, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“

Bezüglich der weiteren Veranstaltungen führt Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus: "Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden."

 

Freibäder/Schwimmbäder

Zur Frage, ob und wann bzw. unter welchen Auflagen Bäder (vor allem die Freibäder) ggf. zum Sommer hin geöffnet werden könnten, befinden sich die kommunalen Spitzenverbände im Austausch mit dem Innenministerium. Der GStB fragt derzeit hierzu ein Meinungsbild bei seiner Mitgliedschaft ab, um dieses in die Gespräche einfließen zu lassen.

 

Gastro/Tourismus

Gemäß Bund-Länder-Beschluss sind nunmehr die zuständigen Fachministerkonferenzen beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 03.05.2020.

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Die Zahl der bestätigten Fälle im Rhein-Lahn-Kreis bleibt, wie Landrat Frank Puchtler informiert, mit 155 stabil.
Am Montag beginnt aufgrund der Entscheidung von Bund und Land der zweite Öffnungsschritt an den Schulen. 

Anbei Pressemitteilungen des Rhein-Lahn-Kreises vom 29.04.2020 und 30.04.2020.

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Die zweite Stufe der Schulöffnung startet, wie Landrat Frank Puchtler informiert, auf Entscheidung von Bund und Land mit mehreren Klassen und Jahrgangsstufen am Montag.

Der ÖPNV läuft ab Montag wieder im Normalbetrieb unter Beachtung der Schutzvorschriften.

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