Anbei die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 27. Mai 2020 in Kraft tritt:

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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 24.05.2020.

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Die Zahl der Infizierten ist seit geraumer Zeit nicht mehr angestiegen.
Die nächste Stufe der Schulöffnungen startet am 25.05.2020. Details sind in der Pressemittelung zu finden.

 

Anbei die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 18. Mai 2020 in Kraft tritt:

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Anbei die "Erste Landesverordnung zur Änderung der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz", die am 15. Mai 2020 in Kraft tritt.

Die Änderungen beziehen sich auch und besonders auf die Personen, die bei Bestattungen in geschlossenen Räumen als Trauergäste teilnehmen dürfen, sowie auf den Personenkreis, der neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen bei standesamtlichen Trauungen teilnehmen dürfen.

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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 15.05.2020.

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Für die schrittweise Öffnung der Schulen hat das Land den Schulen weiteren Mund-Nase-Schutz (Masken) zur Verfügung gestellt. Kreisfeuerwehrinspekteur Guido Erler holte die Pakete in Mainz ab. Die Masken wurden dann an die Kreisschulen und an die Verbandsgemeinden verteilt, die die Masken an ihre Schulen weiterleiteten.

 

Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 14.05.2020.

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Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat ein Stufenkonzept mit neuen Corona-Regelungen beschlossen. In dem neuen Stufen-Konzept werden Bereiche des öffentlichen Lebens wie beispielsweise Kultur, Kitas, Wirtschaft, Veranstaltungen, Verkehr, Sport und Freizeit, Gastronomie und Tourismus, Gesundheit und Pflege neu geregelt. Die Regeln sind sehr detailliert und umfangreich. Zur Information haben wir die Mitteilung des Landes zu der stufenweisen Vorgehensweise mit dem genauen Wortlaut als Anlage beigefügt.

Gestalten in der Corona-Krise, Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz:

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Tabelle für Rheinland-Pfalz:

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Anbei die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 13. Mai 2020 in Kraft tritt:

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Die Spielplätze sind ab sofort und der Sportplatz ab dem 13.05.2020 wieder geöffnet.

Hier sind die Abstandsregeln unbedingt zu beachten.

Unter bestimmten Bedingungen können auch unsere beiden Gaststätten wieder öffnen. Die Rahmenbedingungen sind in folgendem Dokument konkretisiert:

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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 08.05.2020.

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Bund und Länder haben neue Öffnungsschritte wie beispielsweise in den Bereichen Gastronomie, Hotels, Schulen, Kitas und Sport, etc. vereinbart. Die Länder erlassen nun detaillierte Rechtsverordnungen, die dann vor Ort umgesetzt werden können. 

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