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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 05.06.2020.
In den Kindertageseinrichtungen findet auf Entscheidung des Landes ein eingeschränktes Betreuungsangebot in Form von Betreuungssettings statt. Unter Betreuungssettings wird eine soziale Gruppe von Kindern verstanden, die regelmäßig und in gleicher Zusammensetzung innerhalb einer Einrichtung betreut werden. Von der Notfallbetreuung wird auf ein eingeschränktes Betreuungsangebot umgestellt.
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Anbei die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 10. Juni 2020 in Kraft tritt:
Anbei finden sich die unterschiedlichen Hygienekonzepte:
Hygienekonzept Flusskreuzfahrten
Hygienekonzept Freibäder, Badeseen
Hygienekonzept Sauna und Wellness
Hygienekonzept Theater Kino Konzerthallen
Hygienekonzept Veranstaltungen im Außenbereich
Hygienekonzept Veranstaltungen im Innenbereich
Hygienekonzept Wald- und Wildnispädagogische Angebote
Hygienekonzept Wettvermittlungsstellen
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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 04.06.2020.
Die nächste Stufe der Schulöffnungen startet auf Entscheidung von Bund und Ländern mit weiteren Klassen und Jahrgangsstufen am Montag, den 8. Juni 2020.
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Anbei die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 27. Mai 2020 in Kraft tritt:
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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 24.05.2020.
Die Zahl der Infizierten ist seit geraumer Zeit nicht mehr angestiegen.
Die nächste Stufe der Schulöffnungen startet am 25.05.2020. Details sind in der Pressemittelung zu finden.
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Anbei die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche am 18. Mai 2020 in Kraft tritt:
Erste Landesverordnung zur Änderung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO)
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Anbei die "Erste Landesverordnung zur Änderung der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz", die am 15. Mai 2020 in Kraft tritt.
Die Änderungen beziehen sich auch und besonders auf die Personen, die bei Bestattungen in geschlossenen Räumen als Trauergäste teilnehmen dürfen, sowie auf den Personenkreis, der neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen bei standesamtlichen Trauungen teilnehmen dürfen.
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Anbei eine Pressemitteilung des Rhein-Lahn-Kreises vom 15.05.2020.
Für die schrittweise Öffnung der Schulen hat das Land den Schulen weiteren Mund-Nase-Schutz (Masken) zur Verfügung gestellt. Kreisfeuerwehrinspekteur Guido Erler holte die Pakete in Mainz ab. Die Masken wurden dann an die Kreisschulen und an die Verbandsgemeinden verteilt, die die Masken an ihre Schulen weiterleiteten.
